
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version: 01 — Zuletzt aktualisiert: 05.10.2025
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge zwischen Leiders Inzicht BV und ihren Auftraggebern, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
1. Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, bei denen Leiders Inzicht BV (nachfolgend: „der Auftragnehmer") temporäre Dienstleistungen für einen Auftraggeber erbringt.
1.2 Eventuelle Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich gültig, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.
2. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
2.1 Auf alle Verträge und Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
2.2 Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in den Niederlanden vorgelegt.
3. Zahlungsfrist und Folgen bei nicht rechtzeitiger Zahlung
3.1 Rechnungen sind vom Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen, sofern auf der Rechnung nicht anders vermerkt.
3.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber kraft Gesetzes im Verzug, ohne dass eine weitere Mahnung erforderlich ist.
3.3 Bei Verzug schuldet der Auftraggeber gesetzliche Zinsen sowie Inkassokosten gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen.
3.4 Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die dem Auftragnehmer für die Beitreibung rückständiger Zahlungen entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
4. Eigentum und Nutzung von Materialien
4.1 Alle vom Auftragnehmer bereitgestellten Materialien, Berichte, Gutachten, Dokumente oder sonstigen Ausarbeitungen bleiben Eigentum der Leiders Inzicht BV.
4.2 Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, diese Materialien ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers zu kopieren, zu veröffentlichen oder für andere als die vereinbarten Zwecke zu verwenden.
5. Einsatz von (technologischen) Mitteln und Bedingungen für die Ausführung
5.1 Leiders Inzicht BV setzt bei der Ausführung ihrer Dienstleistungen eine Kombination aus methodologischen, technologischen und inhaltlichen Mitteln ein. Darunter fallen unter anderem, aber nicht beschränkt auf: Software, Hardware, künstliche Intelligenz (KI), strukturiertes und unstrukturiertes Wissen, Methodiken, Algorithmen, Tools, Kommunikationssysteme und andere von Leiders Inzicht BV ausgewählte oder entwickelte Mittel
und Arbeitsweisen.
5.2 Diese Mittel sind integraler Bestandteil der Ausführung des vereinbarten Auftrags. Der Auftraggeber akzeptiert, dass dieser Einsatz wesentlich für die Erfüllung des Vertrags ist.
5.3 Falls der Einsatz dieser Mittel ganz oder teilweise durch Verschulden des Auftraggebers behindert wird, wodurch die Ausführung des vereinbarten Auftrags vernünftigerweise nicht (vollständig) möglich ist, während der Auftrag rechtsgültig zustande gekommen ist, ist der Auftraggeber zur Entschädigung des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet, einschließlich aber nicht beschränkt auf entgangene Einnahmen der Leiders Inzicht BV.
5.4 Alle durch oder mit Hilfe dieser Mittel erzielten Erkenntnisse, Ergebnisse oder Dokumentationen unterliegen weiterhin den Geheimhaltungspflichten, wie sie im Hauptvertrag und/oder ergänzenden Bestimmungen festgelegt sind.
6. Vergütung und Zahlung
6.1 Falls während der Ausführung des Auftrags Kontakte durch den Auftragnehmer vermittelt werden, die in einer dauerhaften Beziehung zum Auftraggeber stehen, ist der
Auftraggeber verpflichtet, diese Beziehungen ausschließlich über Leiders Inzicht BV abzuwickeln, solange der Inhalt des Auftrags aus dem Kern der temporären Tätigkeiten hervorgeht.
6.2 Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, ohne den Auftragnehmer mit diesen Kontakten Verträge zu schließen, ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers.
7. Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für indirekte Schäden wie Folgeschäden, Gewinnverluste oder entgangene Einsparungen.
7.2 Die Haftung des Auftragnehmers ist in allen Fällen auf den Betrag begrenzt, der vom Auftraggeber für den betreffenden Auftrag bezahlt wurde.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1 Falls eine oder mehrere Bestimmungen aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen vollständig in Kraft. Die nichtige Bestimmung wird durch eine rechtsgültige Bestimmung ersetzt, die soweit wie möglich der Absicht der Parteien bei der nichtigen Bestimmung entspricht.
8.2 Änderungen des Vertrags oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich zwischen beiden Parteien vereinbart wurden.
9. Annahme der Bedingungen
9.1 Durch die Annahme eines Auftrags von Leiders Inzicht BV erklärt sich der Auftraggeber mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
10. Geheimhaltung
10.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertrags voneinander erhalten.
10.2 Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von einer der Parteien mitgeteilt wurde oder sich aus der Art der Informationen ergibt.
10.3 Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Auftrags bestehen.
11. Pflichten des Auftraggebers
11.1 Der Auftraggeber sorgt für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Bereitstellung aller benötigten Informationen und Materialien, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind.
11.2 Falls der Auftraggeber mit der Bereitstellung benötigter Informationen oder Mitwirkung in Verzug gerät, hat der Auftragnehmer das Recht, den Auftrag auszusetzen und eventuell zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.
12. Geistiges Eigentum
12.1 Alle vom Auftragnehmer entwickelten Methodiken, Analysen, Instrumente und Dokumente bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers, sofern schriftlich nicht anders
vereinbart.
12.2 Der Auftraggeber erhält lediglich ein nicht-exklusives Nutzungsrecht für die Dauer des Auftrags und den Zweck, für den es gewährt wurde.
13. Höhere Gewalt
13.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden infolge von Verzögerungen oder Mängeln, die durch Umstände außerhalb ihres vernünftigen Einflusses verursacht werden, wie Krankheit,
technische Störungen oder externe Faktoren (höhere Gewalt).
13.2 Im Fall höherer Gewalt wird der Auftragnehmer so schnell wie möglich Alternativen vorschlagen, um den Auftrag fortzusetzen oder, falls nötig, zu beenden, ohne weitere Verpflichtungen
beider Parteien.
14. Wettbewerbsverbot
14.1 Nach Beendigung des Auftrags ist der Auftraggeber verpflichtet, für einen Zeitraum von 6 Monaten keine vergleichbaren Dienstleistungen von anderen Parteien zu beziehen, die über den Auftragnehmer eingeführt wurden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
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